Josef MICHELER, geboren am 16. Mai 1892 in Innsbruck, von Beruf Maurer, arbeitete seit 1935 in Salzburg und heiratete im Juli 1941 die Hilfsarbeiterin Maria Achleitner.
Das Ehepaar wohnte in Gnigl, Linzer Bundesstraße 58. Im selben Haus, das einem pensionierten Eisenbahner gehörte, wohnte auch Josef WALLIS, geboren am 27. Jänner 1889 in Bruck an der Mur, von Beruf Maler und Anstreicher, der 1939 aus Graz zugezogen war.
Josef WALLIS und das Ehepaar Josef und Maria MICHELER, die unter dem NS-Regime zu keiner illegalen Partei oder Widerstandsgruppe zählten, hörten in den Kriegsjahren angeblich regelmäßig ausländische Sender, insbesondere BBC London in deutscher Sprache, was nach der »Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen« vom 1. September 1939 verboten war.
Das Verbreiten von Nachrichten eines »Feindsenders« konnte sogar mit dem Tode bestraft werden. Derartige Delikte erfuhr die Gestapo, ihr dafür zuständiger Referent Georg König, jedoch erst durch Bespitzelung oder Denunziation.
Am 2. November 1943 wurden Josef WALLIS und das Ehepaar MICHELER aufgrund einer Denunziation durch Nachbarn verhaftet. Bei der Festnahme und Hausdurchsuchung machten die Betroffenen gegenüber den Gestapo-Beamten deftige Äußerungen, die ins Polizeiprotokoll aufgenommen wurden: »Ihr könnt mich am Arsch lecken!« oder »Die Eier ess ich noch schnell weg, sonst fresst Ihr selbst die Eier auf.«
Das dreiste Auftreten bei der Festnahme verärgerte die Polizei. Ihre Ermittlungen brachten folglich viel Belastendes zutage: zum Beispiel Adolf Hitlers Mein Kampf, auf dessen selbstgemachtem Einband »Mein Irrtum« stand (angeblich von Josef WALLIS geschrieben), oder ein Zettel mit »Hetzversen« (angeblich von Frau MICHELER geschrieben):
»Lieber Adolf! Beende den Krieg und verzichte auf den Sieg, nimm den Pinsel, fahr über die Insel, sei auch so verrückt, mir ist es auch geglückt. Heß«
(Rudolf Heß, Führer-Stellvertreter, der 1941 nach England flog, um Frieden zu stiften).
Das Ehepaar MICHELER soll außerdem Lebensmittel-, Kleider- und Raucherkarten gestohlen und benutzt haben, was als »kriegsschädliches Verhalten« nach der »Kriegswirtschaftsverordnung« vom 4. September 1939 mit Zuchthaus bestraft werden konnte.
WALLIS soll überdies in der Öffentlichkeit »wehrkraftzersetzende« Äußerungen über den Kriegsverlauf gemacht haben, jedenfalls laut Aussagen der Denunzianten.
Auf Weisung der obersten Anklagebehörde mussten die Strafverfahren gegen Josef WALLIS und das Ehepaar MICHELER getrennt durchgeführt werden. Am 18. April 1944 verhängte der Berliner »Volksgerichtshof« unter Paul Lämmles Vorsitz die Todesstrafe gegen Josef WALLIS wegen »Verbrechen der Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung«.
Er wurde 55-jährig am 5. Juni 1944 in Brandenburg-Görden geköpft.
Kaum bekannt ist bislang, dass in den fünfeinhalb Kriegsjahren das »Sondergericht« Salzburg 71 Todesurteile über Zivilpersonen fällte, und zwar anhand von Kriegsverordnungen des »Ministerrats für Reichsverteidigung« unter Hermann Görings Vorsitz.
Die Todesurteile des »Sondergerichts« entsprachen zumeist den Strafanträgen der Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Strafantrag der Gestapo Salzburg, ihres stellvertretenden Leiters Dr. Theodor Grafenberger, wird allerdings um »Rücküberstellung« des Ehepaares MICHELER und anderer Beschuldigter ersucht, falls diese aus der Gerichtshaft entlassen werden sollten. Das heißt, dass die Beschuldigten im Falle einer Haftentlassung wieder der Gestapo übergeben und in ein KZ deportiert worden wären.
Faktum ist, dass Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Balthasar in seiner Anklageschrift eine »strenge Bestrafung« der Beschuldigten forderte und dem »Sondergericht« Salzburg die entsprechenden Paragraphen für die erwarteten Strafurteile vorlegte.
Im Gegensatz zu den korrupten Nazigrößen der Gauhauptstadt Salzburg, Oberbürgermeister Dipl.-Ing. Anton Giger und Bürgermeister Dr. Franz Lorenz, die sich große Mengen an Fleisch- und Reisemarken einverleibt hatten, aber im Februar 1944 auf Antrag des Oberstaatsanwalts Dr. Balthasar von der Anklage freigesprochen wurden, hatte der Maurer Josef MICHELER keine Milde zu erwarten, womit sich auch unter dem NS-Regime die Volksweisheit bewahrheitete: »Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen«.
Ort des Strafprozesses war der Schwurgerichtssaal des Salzburger Justizgebäudes am Rudolfsplatz, der unter dem NS-Regime den Namen des prominenten österreichischen Burschenschafters und Antisemiten Georg von Schönerer führte.
Als Richter fungierten ausnahmslos österreichische Juristen, allerdings mit reichsdeutschen Amtstiteln. Am 10. Mai 1944 verhängte das Salzburger »Sondergericht« unter dem Vorsitz des »Landgerichtsdirektors« Dr. Karl Klemenz und seinen Beisitzern Dr. Matthias Altrichter und Dr. Oskar Strauß1 die Todesstrafe gegen Josef MICHELER wegen »Abhörens und Verbreitens feindlicher Nachrichten« nach der »Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen« (§§ 1 und 2), wegen »kriegsschädlichen Verhaltens« nach der »Kriegswirtschaftsverordnung« (§ 1, Abs. 2) und wegen »Ausnutzung des Kriegszustandes« nach der »Verordnung gegen Volksschädlinge« (§ 4).
Im Todesurteil findet die Willkür der nationalsozialistischen Judikatur ihren Niederschlag: Josef MICHELER wird darin als »gefährlicher Gewohnheitsverbrecher« bezeichnet – ein Tätertypus laut reichsdeutschem Strafgesetz: Paragraph 20a, der aber weder in der Anklage noch im Urteil gegen MICHELER aufscheint, wohl aber das Stigma »gefährlicher Gewohnheitsverbrecher«, das willkürlich auf den Paragraphen 4 der »Verordnung gegen Volksschädlinge« bezogen wird: »Strafschärfung«, sofern die Tat »unter Ausnutzung des Kriegszustandes« begangen wurde.
Mit der Anwendung dieses Paragraphen ließen sich am laufenden Band Todesurteile über »Volksschädlinge« fällen. Gewiss ist außerdem, dass die Verurteilten keine Berufung gegen die Strafurteile einlegen konnten, weil das »Sondergericht« zugleich erste und letzte Instanz war.
Der »im Namen des deutschen Volkes« zum Tode verurteilte Josef MICHELER wurde schon am darauffolgenden Tag in das Strafgefängnis München-Stadelheim überstellt und dort nach 57 Tagen – er hatte am 16. Mai seinen 52. Geburtstag in der Todeszelle – am 7. Juli 1944 mit dem Fallbeil des Scharfrichters Johann Reichhart geköpft.
Sein Leichnam wurde der Anatomie Erlangen zwecks medizinischer Verwertung übergeben.
Während der Gerichtsverhandlung machte Maria MICHELER die Aussage, dass sie im Verhör durch den Gestapo-Beamten König unter Druck gesetzt worden sei, unter anderem mit der Bemerkung, ob er ihr den Kohlrabi (Kopf) ihres Mannes in Spiritus bringen soll.
Die vom »Sondergericht« am Landesgericht Salzburg (Vorsitz Dr. Karl Klemenz) zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilte Frau überstand die Haft, hatte nach der Befreiung Österreichs Anspruch auf Opferfürsorge, emigrierte nach England, heiratete dort und starb 1977 in Huddersfield, West Yorkshire.
Das Haus Linzer Bundesstraße 58, in dem das Ehepaar MICHELER und Josef WALLIS bis zu ihrer Verhaftung wohnten, gehörte dem pensionierten Eisenbahner Alois PIXNER, der im November 1942 starb.
Sein Sohn Alois PIXNER, geboren am 9. März 1919 in Gnigl, kaufmännischer Angestellter, war unter dem NS-Regime politisch Verfolgter, seit 15. Juli 1939 als »Schutzhäftling« im KZ Dachau, vom 27. September 1939 bis 15. August 1940 im KZ Mauthausen und hernach wieder im KZ Dachau, wo er am 29. April 1945 durch US-Truppen befreit wurde.
1 Dr. Karl Klemenz, der als »Landgerichtsdirektor« und Richter des Sondergerichtes Salzburg an mindestens 29 Todesurteilen mitgewirkt hatte, wurde nach der Befreiung Österreichs entlassen, 1945/46 im Camp Marcus W. Orr (Glasenbach) interniert, aber schon 1947 als Richter am Kreisgericht Leoben reaktiviert.
Bekannt ist außerdem, dass sich Oberlandesgerichtsrat Dr. Klemenz im »Verband der Unabhängigen« (Vertretung ehemaliger NSDAP-Mitglieder) politisch betätigte. Er war von 1949 bis 1953 Mitglied des österreichischen Bundesrats.
Dr. Matthias Altrichter, der an 32 Todesurteilen mitgewirkte hatte, wurde 1945 entlassen und 1948 als Richter am Landesgericht Salzburg reaktiviert, 1958 zu seinem Präsidenten ernannt.
Dr. Oskar Strauß, der an acht Todesurteilen mitgewirkt hatte, wurde 1945 ebenfalls entlassen und 1948 wieder reaktiviert, schließlich zum Vorstand des Bezirksgerichtes Salzburg befördert.
Quellen
- Landesarchiv Salzburg (Akte des Sondergerichts Salzburg KLs 32/44)
- Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934 – 1945, Band 2, S. 396f.
- Staatsarchiv München (Vollstreckungsakte JVA München 469)
Stolperstein
verlegt am 23.03.2012 in Salzburg, Linzer Bundesstraße 58
Foto: Staatsarchiv München Strafantrag Gestapo Salzburg 19. Jänner 1944 Strafantrag Gestapo Salzburg 19. Jänner 1944 Todesurteil Sondergericht Salzburg 10. Mai 1944 Todesurteil Sondergericht Salzburg 10. Mai 1944 Todesurteil Sondergericht Salzburg 10. Mai 1944 Das Symbol der NS-Zivil- und Militärjustiz: Richtschwert mit Parteiadler und Hakenkreuz