Ferdinand LANG, geboren am 27. März 1913 in Langendorf, Bezirk Sternberg in Mähren, damals Österreich-Ungarn (seit 1918 Tschechoslowakische Republik), lebte seit 1939 in Salzburg und arbeitete seit Beginn des Zweiten Weltkrieges im Rüstungsbetrieb Oberascher, der sich im Salzburger Gewerbegebiet Kasern befand.
Im September 1941 heiratete Ferdinand LANG die 20-jährige Herta Biber aus Salzburg. Die beiden wohnten im Stadtteil Riedenburg.
Ferdinand LANG war als Buchhalter des »kriegswichtigen« Rüstungsbetriebes Oberascher, den der Nürnberger Friedrich Thomas – »ein übler Knabe« laut Zeitzeugen – leitete, über interne Vorgänge gut informiert. LANG wusste, dass der bei Oberascher beschäftigte Schlosser Leopold HOCK als Aktivist der Salzburger Widerstandsbewegung von der Gestapo verhaftet, in Salzburg zum Tode verurteilt und in München-Stadelheim hingerichtet worden war.
LANG hatte auch Kenntnis davon, dass die Rüstungsfabrik – Produktion von Geschossen und Granaten – sowohl Kriegsgefangene als auch »Zivilarbeiter«, die aus der von der Wehrmacht und SS ausgebeuteten Ukraine nach Salzburg verschleppt worden waren, zur Zwangsarbeit rekrutierte.
Er war sicherlich einer der ersten, die erfuhren, dass geflüchtete Zwangsarbeiter entweder in das KZ Dachau deportiert oder schon in Salzburg ermordet worden waren.
Anzunehmen ist überdies, dass Ferdinand LANG einer von Dutzenden Zeugen war, die am 20. August 1943 im Hof der Rüstungsfabrik mit ansehen mussten, wie die vier jungen Ukrainer Alexander DUBINA, Rawis PLACHE, Wladimir SLESAROW und Leonid STEPANOW, die auf ihrer Arbeitskleidung das Kennzeichen »OST« zu tragen hatten, zwecks Abschreckung durch die Gestapo am Galgen erhängt wurden.
In Kasern war der Terror sichtbar, hautnah.
Gewiss ist ebenso, dass der Buchhalter LANG von Arbeitskolleginnen bei der Gestapo denunziert wurde.
Am 21. Oktober 1943 verhaftete die Gestapo das Ehepaar Herta und Ferdinand LANG – die Ehefrau offensichtlich, um ihren Mann unter Druck zu setzen, um ihm rasch ein Geständnis abzupressen. Die Gestapo stellte jedoch einen separaten Antrag auf Strafverfolgung der Ehefrau, die zu diesem Zeitpunkt schwanger war.
Die am 8. März 1944 vor das »Sondergericht« Salzburg gestellte Herta LANG erhielt wegen »Rundfunkverbrechen«, Abhörens verbotener »Feindsender«, zwei Jahre Zuchthaus.
Wegen ihrer Schwangerschaft wurde allerdings der Strafantritt aufgeschoben. Am 11. Juni 1944 bekam Herta LANG im Diakonissenkrankenhaus ein Kind: Ferdinand, benannt nach seinem im Gefangenenhaus des Landesgerichtes Salzburg inhaftierten Vater.
Unbekannt war bislang, dass Herta LANG am Prozess gegen ihren Ehemann als Betroffene teilzunehmen hatte und ihre aufgeschobene Haftstrafe am 16. Oktober 1944, somit wenige Tage nach dem über ihren Ehemann gefällten Todesurteil, antreten musste. Ihr kleiner Sohn war derweilen außerhalb Salzburgs in Pflege.
Bemerkenswert ist noch, dass die Hauptverhandlung des »Volksgerichtshofes« gegen Ferdinand LANG am 10. und 11. Oktober 1944 im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg stattfand – nicht zuletzt wegen des gerichtlich angeordneten Aufmarsches von Zeuginnen und Zeugen, von Kolleginnen und Kollegen aus dem Rüstungsbetrieb, die LANG denunziert hatten.
Vertreten war auch der gefürchtete Gestapo-Beamte Georg König, der die Ermittlungen und Verhöre vorgenommen hatte.
Nach bisherigen Erkenntnissen war das der letzte von rund dreizehn Schauprozessen des »Volksgerichtshofes« in Salzburg mit insgesamt 32 vorwiegend in München-Stadelheim vollstreckten Todesurteilen.
Ferdinand LANG wurde jedoch nicht wie die meisten Aktivisten des organisierten Widerstandes allein wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« strafrechtlich verfolgt, sondern darüber hinaus wegen »landesverräterischer Begünstigung des Feindes« nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch (§ 91 b) und außerdem wegen »Zersetzung der Wehrkraft« nach der »Kriegssonderstrafrechtsverordnung« (§ 5, Abs. 1).
In der Begründung der am 11. Oktober 1944 in Salzburg durch den 2. Senat des »Volksgerichtshofes« unter dem Vorsitz des »Volksgerichtsrats« Georg Diescher verhängten Todesstrafe gegen Ferdinand LANG heißt es:
Der Angeklagte hat während des Krieges insbesondere in den Jahren 1941 bis 1943 in Salzburg unter der Belegschaft eines Rüstungsbetriebes, beeinflusst durch das Abhören feindlicher Rundfunksendungen, ständig staatsfeindliche Reden geführt und dadurch unseren Wehrwillen und unsere Einsatzbereitschaft untergraben. Er wird daher wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung zum Tode und dauernden Ehrverlust verurteilt. […]
Der Angeklagte Lang, der seit dem Jahre 1940 bis zu seiner Festnahme fortgesetzt Feindsender, insbesondere die deutschen Sendungen des Moskauer und Londoner und teilweise auch des Beromünster [Schweizer] Senders abhörte, benutzte seine gehobene Stellung als leitender Buchhalter in dem Rüstungsbetriebe Oberascher dazu, um unter den Gefolgschaftsmitgliedern dieses Betriebes staatsfeindliche Propaganda zu treiben.
Er setzte den Nationalsozialismus und seine Einrichtungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit herab und machte sich zum Teil in Witzform über den Führer und andere leitende Persönlichkeiten des Staates lustig, wobei deutlich sein Bestreben zum Ausdruck kam, auch andere Personen im Sinne seiner eigenen marxistischen Einstellung zu überzeugen. […]
Bei einer anderen Gelegenheit sprach Lang davon, dass die Tschechen und Polen wie überhaupt alle von der deutschen Wehrmacht besiegten Völker von dieser zu Unrecht unterdrückt würden und dass die deutschen Soldaten jedes Land, was sie besetzten, „ausraubten“.
Als ihm daraufhin die Zeugin [Denunziantin] Kürzl vorhielt, dass er doch auch zu diesen Deutschen gehöre, die alles raubten, entgegnete ihr Lang: »Ja, leider bin ich als solcher geboren.« […]
Der Angeklagte hat selbst einmal bedauert, als Deutscher geboren zu sein und verdient auch schon deshalb, aus der deutschen Volksgemeinschaft für immer ausgemerzt zu werden.
Der 31-jährige Ferdinand LANG wurde von Salzburg nach München-Stadelheim überstellt, dort am 21. November 1944 enthauptet – mit einer Verbotsanweisung für Angehörige: »Die Veröffentlichung einer Todesanzeige ist unzulässig«.
Bemerkenswert ist noch, dass die nationalsozialistische Presse über die Prozesse des »Volksgerichtshofes« am Landesgericht Salzburg – 32 Todesurteile in den Kriegsjahren 1942 bis 1944 – nichts berichtete.
Acht Wochen nach der Hinrichtung Ferdinand LANGs in München-Stadelheim erschien allerdings in Salzburg eine offizielle Meldung: »Verräter hingerichtet!« (Salzburger Zeitung 17. Jänner 1945, S. 3)
Seine Ehefrau Herta, die im Gefangenenhaus des Landesgerichtes Salzburg inhaftiert war, und ihr Sohn Ferdinand überstanden die Terrorjahre. Im befreiten Österreich hatten Mutter und Sohn Anspruch auf Opferfürsorge. Ferdinand jun. verließ Salzburg in den 1960er Jahren.
Seine Mutter Herta LANG starb 92-jährig im September 2013 in Salzburg.
Quellen
- Stadt- und Landesarchiv Salzburg
- Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), Todesurteil des Volksgerichtshofes 11J72/44
Stolperstein
verlegt am 24.10.2014 in Salzburg, Söllheimer Straße 16