Karl WEITENTHALER, geboren am 14. Jänner 1896 in Graz, lebte seit 1915 im Land Salzburg, zunächst in Mitterberghütten und dann in Böckstein bei Badgastein, wo er als Bergmann und Mineur arbeitete und sich bei der Verschüttung eines Stollens ein Nervenleiden zuzog.

Bekannt ist noch, dass er seit 1918 der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP) und seit Mitte der 1920er Jahre auch ihrem Wehrverband, dem Republikanischen Schutzbund angehörte.
Anfang der 1930er Jahre war er allerdings schon Mitglied der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ), die im Mai 1933 durch die autoritäre Regierung Engelbert Dollfuss verboten wurde.

Unter dem Austrofaschismus gab es im alten Bergbauort Böckstein einige politische Konflikte. Über Aktivitäten des dort lebenden, mittlerweile verheirateten Bergarbeiters Karl WEITENTHALER ist aber nichts bekannt.

Gewiss ist, dass er seiner politischen Gesinnung unter dem NS-Regime treu blieb. Er machte selbst im Arbeitsleben kein Hehl aus seiner Abneigung gegen Nationalsozialisten, die er »Nazikrüppel« nannte.
Deswegen wurde er zweimal vor Gericht gestellt. Am 21. Dezember 1939 verurteilte ihn das »Sondergericht« am Landesgericht Salzburg wegen »Vergehens gegen das Heimtückegesetz« (Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei) zu zehn Wochen Gefängnis – eine Bagatelle im Vergleich zu der über ihn verhängten Strafe im Kriegsjahr 1942.

Seit Frühsommer 1941 lebte Karl WEITENTHALER mit seiner Frau und seinem noch minderjährigen Kind in die Stadt Salzburg.
Er war hier Vorarbeiter einer Baufirma, die Aufträge des Heeresbekleidungsamtes im Stadtteil Maxglan an der Siezenheimer Straße und Kleßheimer Allee erledigte. Im Heeresbekleidungsamt arbeiteten Josef Hofkirchner als Schuhmacher, der Leiter der illegalen KPÖ-Ortsgruppe Maxglan war, und einige seiner Genossen.

Dieser Kriegsbetrieb diente somit den KPÖ-Aktivisten als konspirativer Ort ihres Widerstandes. Zu Beginn des Kriegsjahres 1942 gelang es jedoch der Gestapo mit Hilfe eines verdeckten Ermittlers, das Widerstandsnetz aufzurollen und zu zerschlagen.
Anzunehmen ist, dass Karl WEITENTHALER gute Kontakte zu den Aktivisten des organisierten Widerstandes hatte.

Er wurde allerdings schon am 1. September 1941, somit fünf Monate vor der Verhaftungswelle, von der Gestapo auf seinem Arbeitsplatz in Maxglan verhaftet.
Außerdem ist in den Papieren der Polizei und Justiz kein Hinweis auf Verbindungen zum organisierten Widerstand zu finden. Das heißt, dass WEITENTHALER im Gestapoverhör geschwiegen, seine Genossen nicht verraten hatte.

Aus der Anklageschrift des Generalstaatsanwalts vom 30. September 1941 geht vielmehr hervor, dass WEITENTHALER wegen seiner regimekritischen Äußerungen von Arbeitskollegen denunziert, also verraten wurde.
Einer der neun polizei- und gerichtsbekannten »Zeugen« gab zu Protokoll, er habe WEITENTHALER, der auf seinem Arbeitsplatz den Spitznamen »der Kommunist« hatte, zu Bedenken gegeben, dass er »schließlich auch ein Deutscher« sei, worauf dieser erwidert habe: »Ich bin kein Deutscher, ich bin Österreicher«.

Die allein auf Aussagen von neun Denunzianten fußende Anklage gegen WEITENTHALER lautete: Er habe »in den Monaten Juni bis August 1941 in Salzburg fortgesetzt durch kommunistische Mundpropaganda das hochverräterische Unternehmen, mit Gewalt ein zum Reiche gehörendes Gebiet [Österreich] vom Reiche loszureißen und mit Gewalt die Verfassung des Reiches zu ändern, vorbereitet«.

Der im Gefangenenhaus des Landesgerichtes Salzburg inhaftierte Angeklagte Karl WEITENTHALER stand wieder in Salzburg vor Gericht.

Kaum bekannt ist, dass vom 12. bis 16. Oktober 1942 die Strafprozesse des 7. Senats des Oberlandesgerichtes Wien gegen 24 Aktivisten der illegalen KPÖ aus Stadt und Land Salzburg, darunter WEITENTHALER, im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg stattfanden.

Die 24 Kommunisten wurden zu insgesamt 177 Jahren Zuchthaus verurteilt.
Am 15. Oktober 1942 verhängte der 7. Senat über WEITENTHALER zehn Jahre Zuchthaus und zehn Jahre »Ehrverlust«, und zwar wegen »Zersetzung der Wehrkraft in Tateinheit mit Vorbereitung zum Hochverrat durch kommunistische Mundpropaganda«, woran sich zeigt, dass WEITENTHALER, der rund zwei Monate nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion verhaftet worden war, als einziger der 24 Kommunisten vorrangig nach der »Kriegssonderstrafrechtsverordnung« verurteilt wurde.

Als »erschwerend« galt dem Gericht »die Begehung der Tat in der Kriegszeit, insbesondere in der Zeit, da das Deutsche Volk sich im schweren Abwehrkampf gegen den Bolschewismus befindet«.

Nicht verbürgt, aber glaubhaft ist, dass sich Karl WEITENTHALER als Regime- und Kriegsgegner in einem bayerischen Zuchthaus weigerte, sich von der Deutschen Wehrmacht für ihre Strafdivision 999 oder »Bewährungseinheit« rekrutieren zu lassen.

Gewiss ist jedoch, dass er am 8. Jänner 1944 von der Gestapo München in das KZ Mauthausen deportiert, dort als »Schutzhäftling« Nr. 41942 registriert und am 25. November 1944 in das Außenlager Kommando Linz III überstellt wurde.
Dort kam Karl WEITENTHALER 49-jährig am 12. April 1945 zu Tode – »Kreislaufschwäche« als offizielle Todesursache.

Seine in Niederösterreich lebenden Hinterbliebenen, Frau und Kind, hatten nach der Befreiung Österreichs Anspruch auf Opferfürsorge.

Quellen

  • Stadt- und Landesarchiv Salzburg
  • Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)
  • KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 18.08.2016 in Salzburg, Kleßheimer Allee 45

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