Anton STEININGER, geboren am 4. März 1902 in Wien, war ein Kind der ledigen Hilfsarbeiterin Juliana Steininger. Ihr Sohn Anton hatte ebenfalls keinen erlernten Beruf. Er hinterließ auch keine Selbstzeugnisse autobiografischer Art.

Verbürgt ist jedenfalls, dass Anton STEININGER als Arbeiter bei den Kraftwerken im Stubachtal beschäftigt war und im Kriegsjahr 1941 zur deutschen Wehrmacht einrücken musste.

Im August 1942 hatte er seinen ersten Heimaturlaub, den er bei seiner Geliebten im Stubachtal verbringen konnte.

In den Pinzgauer Bergen entschloss sich Anton STEININGER zur Flucht – zur Desertion. Er verweigerte somit den Kriegsdienst und Fronteinsatz, seine Teilnahme am Vernichtungskrieg.

Dank seiner Fluchthelferinnen gelang es ihm, sich beinahe zwei Jahre lang im Gebirge zu verstecken. Er wurde im Mai 1944 gefasst, konnte abermals flüchten, geriet aber am 17. August 1944 in die Fänge der Gestapo und der Kriegsjustiz in Salzburg.

Im Stubachtal vermisste ihn seine Partnerin Kreszentia Gruber. Nach Kriegsende hoffte sie, Näheres über seinen Verbleib zu erfahren. Im August 1947 wandte sie sich offensichtlich an das Rote Kreuz um Hilfe, da in der Salzburger Presse eine »Suchmeldung« erschien:

Die Angehörigen von Anton Steininger, geboren 4. März 1902, angeblich in Wien, werden gebeten, sich in der Suchstelle des Roten Kreuzes, Salzburg, Paris-Lodron-Straße 8a, 1. Stock, Tür 1, zu melden.

Auch seine in Wien lebende Mutter konnte nichts Näheres wissen. Fraglich ist, ob sie jemals eine Todesnachricht erhielt. Es herrschte tiefes Schweigen, speziell über »Fahnenflucht«, Desertion oder Verweigerung des Kriegsdienstes während des Vernichtungskrieges.

Erst in den 1990er Jahren erfährt die Öffentlichkeit anhand der Dokumentation Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945, dass Anton STEININGER am 7. September 1944 vom Kriegsgericht der Division 418 wegen »Fahnenflucht« zum Tode verurteilt wurde.

Die Todesstrafe wurde nicht irgendwo, sondern im Salzburger Justizgebäude verhängt:

Im Namen des Deutschen Volkes!

Diese Phrase verdeckt die Sicht auf die Verantwortlichkeit von konkreten Personen der Kriegsjustiz: Dr. Ferdinand Voggenberger als Ankläger und Dr. Wilhelm Krepper als Richter. Beide waren österreichische Juristen – Blutrichter in Salzburg.

Des Weiteren wird in der Dokumentation aus dem Jahr 1991 weder gefragt noch gesagt, an welchem Ort die Hinrichtung des 42-jährigen Anton STEININGER stattfand: entweder auf dem Militärschießplatz in Glanegg, einer Ortschaft der Gemeinde Grödig, oder anderswo?

Im Gemeindeamt Grödig konnte bislang kein zutreffender Todesfall gefunden werden.

Recherchen des Stadtarchivs Salzburg ergaben allerdings, dass der Leichnam des Anton STEININGER in der zweiten Hälfte des Monats Oktober 1944 auf dem Kommunalfriedhof der Stadt Salzburg bestattet wurde: »als Sterbeort ist Grödig vermerkt« (laut Mitteilung der Friedhofsverwaltung).

Es besteht – trotz der in Grödig unauffindbaren »Kriegssterbefallanzeige« – kein Zweifel an der Exekution des Anton STEININGER auf dem Militärschießplatz in Glanegg bei Salzburg.

Beachtenswert ist überdies, dass Anton STEININGER eine bislang unbekannte Fluchthelferin hatte: Marianne Praschberger aus Uttendorf, die im Dezember 1944 wegen »Begünstigung zur Fahnenflucht« und »staatsfeindlicher Gesinnung« zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Marianne Praschberger überstand die Terrorjahre. Ihre Anträge auf Opferfürsorge und Haftentschädigung wurden aber vom Amt der Salzburger Landesregierung abgewiesen. Fluchthelferinnen galten ebenso wenig wie Deserteure als »Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich«.

Es dauerte Jahrzehnte, bis die Deserteure der deutschen Wehrmacht rehabilitiert wurden: mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz des österreichischen Nationalrats.

Quellen

  • Österreichisches Staatsarchiv und Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Todesurteil St. P. L. I 365/44 Anton Steininger)
  • Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934-1945, Band 1, Wien 1991, S. 574f.
  • Salzburger Landesarchiv (Opferfürsorgeakten)
  • Suchmeldung des Roten Kreuzes (Salzburger Nachrichten, Salzburger Tagblatt und Salzburger Volkszeitung vom 20. 8. 1947)
  • Stadtarchiv Salzburg (Mitteilung vom 2. 2. 2022)
  • Gemeindeamt Grödig (Mitteilung vom 13. 4. 2022)
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 27.09.2022 in Salzburg, Kajetanerplatz 2

<p>ANTON STEININGER<br />
JG. 1902<br />
KRIEGSDIENST VERWEIGERT<br />
ERSCHOSSEN OKT. 1944<br />
GLANEGG BEI SALZBURG</p>
Gedenktafel am Salzburger Landesgericht
Foto: Gert Kerschbaumer Das Symbol der NS-Zivil- und Militärjustiz: Richtschwert mit Parteiadler und Hakenkreuz Todesurteil gegen Anton Steininger am 7. Sept. 1944 in Salzburg – Ankläger Dr. Ferdinand Voggenberger, Richter Dr. Wilhelm Krepper

Alle Stolpersteine: Kajetanerplatz 2