Nikolaus SCHWARZ, geboren am 28. Februar 1898 in Fließ, Bezirk Landeck in Tirol, war katholisch, ledig und seit 1922 Eisenbahner der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB).

Bekannt ist noch, dass er im Jahr 1934 in Kirchberg in Tirol zum Bahnmeister befördert und im Jahr 1938 als technischer Inspektor in die Deutsche Reichsbahn übernommen wurde.
Er konnte sich offensichtlich als patriotischer Österreicher – er war Freiwilliger in der k. u. k. Armee – der deutschen Herrschaft nicht fügen, da er zweimal strafversetzt wurde: von Kirchberg in Tirol nach Bruck an der Großglocknerstraße und schließlich in der Funktion eines Lageraufsehers nach Parsch bei Salzburg, in ein Reichsbahnlager, wo auch Kriegsgefangene beschäftigt waren.

Am 7. April 1943 befand sich der strafversetzte Eisenbahner Nikolaus SCHWARZ noch keine vierzehn Tage im Reichsbahnlager Parsch, als ein Gestapo-Beamter das Zimmer des Verdächtigen durchsuchte und in dessen Schrank ein Schriftstück in Deutsch und in französischer Übersetzung entdeckte.
Das war, wie sich herausstellte, ein Aufruf an französische Kriegsgefangene zum gemeinsamen bewaffneten Widerstand, beginnend mit den Worten:

Kameraden!
Wie Ihr, so sind auch wir Österreicher in das Unglück gestürzt worden durch die Nazi- und Hitlerbanditen. Dass wir uns im Gedanken einig sind, weiß ich wie Ihr, nur haben mich die Banditen schon wieder zum zweiten Mal strafweise versetzt.

Selbst der Staatsgewalt war bewusst, dass sich ein bewaffneter Aufstand von Kriegsgefangenen, die über kein Waffenlager verfügten, nicht realisieren ließ. Die Tatabsicht reichte aber dem NS-Regime zu einer Anklage.

Der seit 7. April 1943 inhaftierte Nikolaus SCHWARZ wurde in Salzburg vor Gericht gestellt.

Mittlerweile ist bekannt, dass am 2. und 3. Dezember 1943 zwei Strafprozesse des 6. Senats des Berliner »Volksgerichtshofes« unter dem Vorsitz von Hermann Granzow im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Salzburg stattfanden.

Am 2. Dezember wurden über Johann GRABER und Otto HORST, beide Angehörige der Deutschen Wehrmacht, Todesurteile wegen »Vorbereitung zum Hochverrat« gefällt.

Bemerkenswert ist, dass derselbe Senat am 3. Dezember über Nikolaus SCHWARZ, der als Zivilperson galt, die Todesstrafe wegen »landesverräterischer Begünstigung des Feindes« verhängte. Der unter dem NS-Regime angewendete § 91b des zivilen Reichsstrafgesetzbuches betraf ein Delikt, das die Militärjustiz als »Kriegsverrat« bezeichnete.

Am 10. Februar 1944 wurde Nikolaus SCHWARZ 45-jährig in München-Stadelheim durch das Fallbeil getötet.
Hinterbliebene sind nicht bekannt.

Quellen

  • Stadt- und Landesarchiv Salzburg
  • Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW)
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 19.08.2016 in Salzburg, Fürbergstraße 45

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