Heinrich (Heinz) WEBER, am 10. September 1889 in St. Gilgen geboren und katholisch getauft, war ledig und Hilfsarbeiter, nebenbei Unterhaltungskünstler und Komiker.

Er lebte seit 1924 in der Stadt Salzburg und wohnte gemeinsam mit seiner verwitweten Schwester Marie im Haus Linzer Gasse 24, das der Prager Jüdin Olga SACHSEL-LICHTENSTEIN gehörte.1

Heinrich WEBER, der als Homosexueller nach § 129 I b des österreichischen Strafgesetzes vorbestraft war, und sein Partner, ein Musiker aus Salzburg, der keine Vorstrafen hatte, wurden zu Beginn des Kriegsjahres 1940 vermutlich aufgrund einer Denunziation verhaftet und wegen ihrer sexuellen Orientierung strafrechtlich verfolgt, wie aus dem Register des Landesgerichtes Salzburg hervorgeht.2

Da jedoch die betreffenden Gerichtsakten in den 1990er Jahren vernichtet wurden, sind die Urteile, Strafmaße und Haftzeiten, somit auch die Lebensgeschichten zumeist unbekannt.

Dank der Forschung Rainer Hoffschildts (Hannover) ließen sich mittlerweile einige Datenlücken schließen – das Ergebnis: Das Landesgericht Salzburg verurteilte Heinrich WEBER am 29. April 1940 wegen »Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts« zu 18 Monaten schwerem Kerker (nach § 129 I b des österreichischen Strafgesetzes).

Angerechnet wurden drei Monate und fünf Tage Untersuchungshaft. Nach erfolglosem Einspruch gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg musste WEBER seine Strafe am 3. Mai 1940 in der Strafanstalt Garsten bei Steyr antreten. Er wurde am 10. Oktober 1940 in das Strafgefangenenlager Rodgau-Dieburg in Hessen und am 16. Jänner 1941 zurück nach Garsten transportiert. Das Datum seiner Haftentlassung – Ende Juli 1941 – ist nicht verbürgt.

Gewiss ist aber, dass er nach Verbüßung seiner 18-monatigen Haftstrafe zu jenen politisch Verfolgten des NS-Regimes gehörte, die von der Kripo oder Gestapo in »Vorbeugungshaft« genommen und in ein KZ deportiert wurden.

Am 28. August 1941 registrierte das KZ Dachau den Zugang Heinrich WEBERS als Häftling Nr. 27056 mit der Haftkategorie »Polizeiliche Sicherungsverwahrung« (PSV-Häftling mit grünem Winkel). Der 52-jährige Heinrich WEBER befand sich unter den 100 kranken, nicht mehr arbeitsfähigen Dachauer Häftlingen, die am 2. März 1942 mit der Tarnbezeichnung »Invalidentransport« oder »Sonderbehandlung 14f13«3 nach Hartheim bei Linz transferiert und dort vergast wurden.

Heinrich WEBERS Partner, Jahrgang 1901, überstand die Verfolgung durch das NS-Regime, hatte aber keinen Anspruch auf Opferfürsorge, weil Homosexuelle im befreiten Österreich nicht als Opfer des nationalsozialistischen Terrors anerkannt wurden.

Der am 22. März 2012 für Johann GORUP in der Salzburger Altstadt verlegte »Stolperstein« ist der erste für einen Homosexuellen in Österreich.

1 Olga Sachsel, Eigentümerin des Hauses Linzer Gasse 24, wurde am 23. April 1943 in Treblinka ermordet.

2 Unter dem NS-Regime liefen im Landesgericht Salzburg gegen 338 Personen, darunter sechs Frauen, Verfahren nach § 129 I b – »Unzucht wider die Natur mit Personen desselben Geschlechts« – des nach wie vor gültigen österreichischen Strafgesetzes.

3 »Sonderbehandlung 14f13«: »14« = Inspekteur der Konzentrationslager, »f« = Todesfälle, »13« = Vergasung in Tötungsanstalten der »T-4«-Organisation

Quellen

  • Quellen: Stadt- und Landesarchiv Salzburg
  • KZ-Gedenkstätte Dachau
  • Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Bestand G 30 Rodgau)
Autor: Gert Kerschbaumer

Stolperstein
verlegt am 18.04.2013 in Salzburg, Linzer Gasse 24

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